Wir die Abteilung Freizeit- und Breitensport des SV Allensbach 1907 e. V. haben einzelne ÜbungsleiterInnen mit der Zertifizierung „DEUTSCHER STANDARD PRÄVENTION (ZPP)“ erfolgreich zertifizieren können. Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ist eine Gemeinschaftseinrichtung von gesetzlichen Krankenkassen, die in deren Auftrag Präventionskurse prüft. Zertifizierte Kurse können von allen an der ZPP beteiligten Krankenkassen bezuschusst werden. Dadurch erhalten Kursteilnehmer die Möglichkeit, die Kursgebühren von den Krankenkassen bezuschussen zu lassen. Da die ZPP bei Übungsleitern ohne staatlich anerkannte Berufsausbildung nur noch standardisierte Kursangebote anerkennt, können auch nur diese mit dem Prädikat „Deutscher Standard Prävention“ ausgezeichnet werden.


Wer kann Präventionskurse anbieten?

KursleiterInnen müssen einen staatlich anerkannten Studien- oder Berufsabschluss haben.

  • Sportwissenschaftler.
  • Sport- und Gymnastiklehrer.
  • Physiotherapeuten.
  • Krankengymnasten.
  • Ergotherapeuten.
  • Erzieher.
  • Gesundheitspädagogen.
  • Heilpädagogen.


Was ist in §20 SGB V geregelt?

In §20 des fünften Sozialgesetzbuches sind Leistungen der Krankenkasse zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken geregelt. Demnach sind Krankenkasse dazu verpflichtet gesundheitsfördernde Massnahmen zu subventionieren. Durch diese Regelung soll selbstbestimmtes und gesundheitsorientiertes Handeln gefördert werden, weil so die soziale Ungleichheit von Gesundheitschancen minimiert wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20.html